Jeder Uniformierte trägt die Uniform entsprechend dieser Bekleidungsordnung vollständig sichtbar und in sauberem, faltenfreiem Zustand.

Gardisten

Die Grundausrüstung besteht aus einer weiß-roten Uniformjacke eines Reiterkorps. Darunter befindet sich ein schwarzer Rollkragenpullover. Ergänzt wird die Uniform durch eine schwarze Reiterhose und schwarze Reitstiefel, sowie einer Säbeltasche, welche links getragen wird. Die Damen tragen einen schwarzen Fellhut, mit roter Samtlasche und einer schwarzen Feder am Goldknopf. Die Lasche der Kappe befindet sich auf der linken Seite.
Die Herren tragen einen mit schwarzem Fell besetzten Chako mit Kinnkette. Die Kette wird unter der Unterlippe positioniert.

Die Damen können auch einen langen Rock in der Farbe der Jacke und schwarze Reitstiefel tragen. Anstatt der Säbeltasche wird hierzu eine kleine rote Samttasche mit den Gardeinitialen getragen. Abgerundet wird das Gesamtbild durch weiße Reithandschuhe, vorzugsweise aus Leder und den aktuellen Kampagne Orden.

Sappeure

Die Uniform besteht aus einer Anzughose mit roter Ziernaht, sowie einer langen Uniformjacke mit gold-rotem Gürtel und Zierschnalle. Darunter befindet sich ein schwarzer Rollkragenpullover. Als Schuhwerk dienen schwarze Lederhalbschuhe. Die Kopfbedeckung ist ein hoher Hut mit schwarzem Fell und Kinnkette oder wahlweise auch ein Chako.

Weitere Formen

Mitglieder, welche nicht im Besitz einer Uniformjacke sind, haben die Möglichkeit sich in der Kleiderkammer mit einem Poncho ausstatten zu lassen. Darunter ist ein schwarzer Rollkragenpullover zu tragen. Ergänzt wird das Ganze durch eine schwarze Reiterhose und schwarze Reitstiefel, sowie weiße Reithandschuhe.

Gardekappe

Alle Mitglieder sind zum Tragen der Gardekappe berechtigt. Die Gardekappe kann zu allen Anzügen (auch Zivil) getragen werden.

Ausleihe von Vereinskleidung

Für die Ausleihe von Vereinskleidung aus der Kleiderkammer ist eine Kaution in Höhe von 20 € zu hinterlegen.
Es werden ausschließlich gereinigte Kleidungsstücke zurückgenommen. Sollten nicht gereinigte oder beschädigte Kleidungsstücke zurückgegeben werden, wird unter Umständen ein Teil oder die gesamte Kaution einbehalten.