ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 01.07.2026

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Website durchgängig die männliche Sprachform verwendet. Die weibliche Form ist dabei selbstverständlich stets mit eingeschlossen.

1. Vertragsschluss

  • Mit der Überweisung des Eintrittspreises gibt der Besucher ein verbindliches Angebot ab.
  • Der Vertrag zwischen Veranstalter und Besucher kommt erst mit dem Versand der Eintrittskarten zustande.
  • Über die Zuteilung der Karten entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen; ein Rechtsanspruch auf Eintrittskarten besteht nicht. Der Veranstalter ist bestrebt, die Vergabe fair nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" zu gestalten.  
  • Ist das Kartenkontingent bereits erschöpft, erhält der Besucher einen bereits überwiesenen Betrag vollständig zurück.
  • Wurde der Eintrittspreis verspätet überwiesen und sind die Karten inzwischen anderweitig vergeben, wird der gezahlte Betrag ebenfalls erstattet.

2. Eintrittskarten

  • Eintrittskarten sind Platzkarten – es darf nur der darauf ausgewiesene Platz eingenommen werden.
  • Der Versand erfolgt grundsätzlich elektronisch; in Ausnahmefällen ist die postalische Zustellung oder Abholung möglich.
  • Karten sind bis Veranstaltungsende aufzubewahren und auf Verlangen des Veranstalters jederzeit vorzuzeigen.
  • Beim Verlassen des Geländes können Karten unter bestimmten Bedingungen ihre Gültigkeit verlieren; maßgeblich sind die Vorgaben des Veranstalters.
  • Umtausch oder Rückerstattung ist nur bei Ausfall der Veranstaltung möglich; für nicht oder teilweise genutzte Karten besteht kein Ersatzanspruch.
  • Für verlorene Tickets wird keine Haftung übernommen.
  • Jede Karte berechtigt genau einen Besucher zum Einlass.
  • Fälschung sowie mehrfache Verwendung einer Karte werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

3. Hausordnung

Mit dem Betreten des Veranstaltungsortes akzeptiert der Besucher die dort geltende Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes bzw. Eigentümers.

4. Mitgeführte Gegenstände, Rauchverbot, Bild- und Tonaufnahmen

  • Untersagt sind: Glasbehälter, Dosen, Aufnahmegeräte, Foto-/Film-/Videokameras, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen sowie ähnlich gefährliche Gegenstände und Tiere.
  • Bild- und Tonaufnahmen sind nur für den privaten Gebrauch erlaubt; Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und führen zum Verweis vom Gelände ohne Rückerstattungsanspruch.
  • Eine abweichende Fotoerlaubnis ist in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache möglich.
  • Eigene Speisen und Getränke dürfen nicht mitgebracht werden.
  • In den Veranstaltungsräumen gilt Rauchverbot.

5. Bild- und Tonaufnahmen durch Veranstalter oder Presse

Der Besucher stimmt zu, dass der Veranstalter Bild- und Tonaufnahmen (bewegt/unbewegt), die ihn als Teilnehmer zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- sowie audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt unentgeltlich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

6. Verhaltensbedingter Ausschluss

  • Der Veranstalter kann Besucher ohne Entschädigung ausschließen, wenn diese: den Bühnenbereich betreten, Absperrungen übersteigen, gewalttätige Auseinandersetzungen verursachen oder daran teilnehmen, oder diskriminierende, sexistische bzw. rassistische Handlungen bzw. Äußerungen zeigen (auch durch Symbole). Dies kann zu Veranstaltungs- und gegebenenfalls Hausverbot führen.
  • Der Veranstalter kann zudem jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Personen ohne Angabe von Gründen verweisen.
  • Stark alkoholisierte Besucher können nach Ermessen des Veranstalters ausgeschlossen werden.
  • Der Konsum illegaler Substanzen wird nicht toleriert.

7. Haftung des Veranstalters / Dritter

  • Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Jugendschutz / Zutritt unter 18 Jahren

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen; beide müssen sich ausweisen können.
  • Jugendliche ab 16 Jahren benötigen eine volljährige Aufsichtsperson mit schriftlicher Vollmacht des Erziehungsberechtigten, die bei Einlass vorzulegen ist und eine erreichbare Telefonnummer enthalten muss.
  • Fehlt eine gültige Vollmacht oder ein Ausweis, kann der Veranstalter den Zutritt ohne Rückerstattung verweigern.

9. Vom Veranstalter veröffentlichte Informationen

  • Alle Angaben auf Website, Printprogramm, Newsletter und weiteren Kanälen wurden sorgfältig recherchiert; eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird jedoch nicht übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.  
  • Alle Inhalte sind gemäß §§ 4 und 87a ff. UrhG urheberrechtlich geschützt. Bearbeitung oder Vervielfältigung ist nur im Rahmen der üblichen Nutzung zulässig; darüberhinausgehende Nutzung stellt einen strafrechtlich verfolgten Urheberrechtsverstoß dar und verpflichtet zum Schadensersatz.

10. Datenschutz

  • Vor dem Kartenkauf werden personenbezogene Daten (z. B. Name, Telefonnummer, E-Mail) erhoben und elektronisch gespeichert. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Veranstaltung (z. B. Information über Ausfall/Änderung).
  • Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte findet nicht statt.
  • Die Daten werden 30 Tage nach der Veranstaltung gelöscht, sofern keine buchhalterische Aufbewahrungspflicht oder Einwilligung zur längeren Speicherung besteht.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mainz.

12. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.